Rechtslage · Rheinland-Pfalz

Hunde am Badesee in Rheinland-Pfalz

Das Landeshundegesetz betrifft nur gefährliche Hunde. Alles zu Badestellen steht in den Gefahrenabwehrverordnungen der Gemeinden.

das Land regelt es nicht

Kurzantwort

Regelt das Land es?
kein Landesrecht — die Gemeinde entscheidet
Norm
Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG RLP)
Zeitfenster
kein Zeitfenster im Landesrecht
Leinenpflicht
Keine landesweite Leinen- oder Maulkorbpflicht. Gemeinden können strengere Regeln erlassen.
Was die Gemeinde darf
Die Gemeinde regelt es vollständig, in der Regel über eine Gefahrenabwehrverordnung.
Unsere Prüfung
am amtlichen Text oder an amtlicher Auskunft geprüft

Vor Ort gilt das Schild

Eine Regel muss ausgeschildert sein, um zu gelten. Wenn die Beschilderung am See etwas anderes sagt als diese Seite, gilt das Schild — und wir freuen uns über einen Hinweis.

Unsere Angaben sind redaktionelle Information und keine Rechtsberatung.

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Die Rechtslage im Einzelnen

Rheinland-Pfalz regelt im Landeshundegesetz ausschließlich das Halten gefährlicher Hunde. Eine landesweite Leinenpflicht gibt es nicht, ein Badestellenverbot ebenfalls nicht. Städte und Gemeinden dürfen eigene und oft strengere Regeln aufstellen, meist über Gefahrenabwehrverordnungen.

Ein Hinweis zur Einordnung, weil es leicht verwechselt wird: viele kommunale Gefahrenabwehrverordnungen enthalten eine Klausel, dass Hunde nicht in Brunnen, Teichen oder Wasserbecken baden dürfen. Gemeint ist damit Zierwasser im öffentlichen Raum — Springbrunnen, Parkteiche, Wasserbecken auf Plätzen. Auf einen Badesee lässt sich das nicht ohne Weiteres übertragen.

Für Badestellen gilt daher: Ortssatzung prüfen und auf die Beschilderung achten.

Fundstellen

Stand: Wir prüfen die Angaben regelmäßig und immer dann, wenn wir von einer Gesetzesänderung erfahren.

Häufige Fragen zu Rheinland-Pfalz

Sind Hunde an Badeseen in Rheinland-Pfalz erlaubt?

Das Landesrecht sagt dazu nichts; es regelt nur gefährliche Hunde. Maßgeblich ist die Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde.

Badestellen in Rheinland-Pfalz im Verzeichnis

RP🐕
geprüftRheinland-Pfalz

Hundestrand Binsfeld (Speyer)

Seit 2019 eingerichteter Hundestrand im Südosten des Binsfeldsees, auf der Landzunge zwischen Binsfeld- und Kuhuntersee – die einzige Stelle im Binsfeld, an der Hunde ins Wasser dürfen. Im Landschaftsschutzgebiet Binsfeld gilt Anleinpflicht. Parken nur auf dem gebührenpflichtigen Parkplatz nördlich der A 61.

Hund erlaubt
ja
Hund im Wasser
ja
Quelle
amtliche Quelle
RP🐕
geprüftRheinland-Pfalz

Hundestrand am Rhein (Oppenheim)

Hundestrand am Rheinufer beim Oppenheimer Wäldchen, am Leinpfad. Seit 1. August 2026 nach der Sperrung wegen der Afrikanischen Schweinepest wieder zugänglich. Nur am Hundestrand selbst entfällt die Leinenpflicht, im übrigen Wäldchen gilt sie strikt. Achtung: Im Rhein herrschen Strömung und Schiffsverkehr.

Hund erlaubt
ja
Hund im Wasser
ja
Quelle
amtliche Quelle
RP🐕
geprüftRheinland-Pfalz

Baggersee Germersheim (Naherholungsgebiet Gimpelrhein)

Laut Satzung der Stadt Germersheim dürfen Hunde am Baggersee im Naherholungsgebiet Gimpelrhein nur an der Leine geführt werden; im Bereich der Zutrittstellen ist das Baden für Hunde verboten. Abseits der Zugänge verbietet die Satzung das Hundebaden nicht.

Hund erlaubt
eingeschränkt
Hund im Wasser
eingeschränkt
Quelle
amtliche Quelle

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