Rechtslage · Rheinland-Pfalz
Hunde am Badesee in Rheinland-Pfalz
Das Landeshundegesetz betrifft nur gefährliche Hunde. Alles zu Badestellen steht in den Gefahrenabwehrverordnungen der Gemeinden.
Kurzantwort
- Regelt das Land es?
- kein Landesrecht — die Gemeinde entscheidet
- Norm
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG RLP)
- Zeitfenster
- kein Zeitfenster im Landesrecht
- Leinenpflicht
- Keine landesweite Leinen- oder Maulkorbpflicht. Gemeinden können strengere Regeln erlassen.
- Was die Gemeinde darf
- Die Gemeinde regelt es vollständig, in der Regel über eine Gefahrenabwehrverordnung.
- Unsere Prüfung
- am amtlichen Text oder an amtlicher Auskunft geprüft
Vor Ort gilt das Schild
Eine Regel muss ausgeschildert sein, um zu gelten. Wenn die Beschilderung am See etwas anderes sagt als diese Seite, gilt das Schild — und wir freuen uns über einen Hinweis.
Unsere Angaben sind redaktionelle Information und keine Rechtsberatung.
Korrektur meldenDie Rechtslage im Einzelnen
Rheinland-Pfalz regelt im Landeshundegesetz ausschließlich das Halten gefährlicher Hunde. Eine landesweite Leinenpflicht gibt es nicht, ein Badestellenverbot ebenfalls nicht. Städte und Gemeinden dürfen eigene und oft strengere Regeln aufstellen, meist über Gefahrenabwehrverordnungen.
Ein Hinweis zur Einordnung, weil es leicht verwechselt wird: viele kommunale Gefahrenabwehrverordnungen enthalten eine Klausel, dass Hunde nicht in Brunnen, Teichen oder Wasserbecken baden dürfen. Gemeint ist damit Zierwasser im öffentlichen Raum — Springbrunnen, Parkteiche, Wasserbecken auf Plätzen. Auf einen Badesee lässt sich das nicht ohne Weiteres übertragen.
Für Badestellen gilt daher: Ortssatzung prüfen und auf die Beschilderung achten.
Fundstellen
Stand: Wir prüfen die Angaben regelmäßig und immer dann, wenn wir von einer Gesetzesänderung erfahren.
Häufige Fragen zu Rheinland-Pfalz
Sind Hunde an Badeseen in Rheinland-Pfalz erlaubt?
Das Landesrecht sagt dazu nichts; es regelt nur gefährliche Hunde. Maßgeblich ist die Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde.
Badestellen in Rheinland-Pfalz im Verzeichnis
Hundestrand Binsfeld (Speyer)
Seit 2019 eingerichteter Hundestrand im Südosten des Binsfeldsees, auf der Landzunge zwischen Binsfeld- und Kuhuntersee – die einzige Stelle im Binsfeld, an der Hunde ins Wasser dürfen. Im Landschaftsschutzgebiet Binsfeld gilt Anleinpflicht. Parken nur auf dem gebührenpflichtigen Parkplatz nördlich der A 61.
- Hund erlaubt
- ja
- Hund im Wasser
- ja
- Quelle
- amtliche Quelle
Hundestrand am Rhein (Oppenheim)
Hundestrand am Rheinufer beim Oppenheimer Wäldchen, am Leinpfad. Seit 1. August 2026 nach der Sperrung wegen der Afrikanischen Schweinepest wieder zugänglich. Nur am Hundestrand selbst entfällt die Leinenpflicht, im übrigen Wäldchen gilt sie strikt. Achtung: Im Rhein herrschen Strömung und Schiffsverkehr.
- Hund erlaubt
- ja
- Hund im Wasser
- ja
- Quelle
- amtliche Quelle
Baggersee Germersheim (Naherholungsgebiet Gimpelrhein)
Laut Satzung der Stadt Germersheim dürfen Hunde am Baggersee im Naherholungsgebiet Gimpelrhein nur an der Leine geführt werden; im Bereich der Zutrittstellen ist das Baden für Hunde verboten. Abseits der Zugänge verbietet die Satzung das Hundebaden nicht.
- Hund erlaubt
- eingeschränkt
- Hund im Wasser
- eingeschränkt
- Quelle
- amtliche Quelle
Zurück zur Übersicht aller Bundesländer oder weiter zu den Hundeseen in Rheinland-Pfalz.