Rheinland-Pfalz

Hundestrand am Rhein (Oppenheim)

Hundestrand am Rheinufer beim Oppenheimer Wäldchen, am Leinpfad. Seit 1. August 2026 nach der Sperrung wegen der Afrikanischen Schweinepest wieder zugänglich. Nur am Hundestrand selbst entfällt die Leinenpflicht, im übrigen Wäldchen gilt sie strikt. Achtung: Im Rhein herrschen Strömung und Schiffsverkehr.

geprüftamtliche QuelleSee-/Gebietskoordinate

Kurzantwort

Hunde erlaubt?
ja
Hund darf ins Wasser?
ja
Offizieller Hundestrand?
ja
Leinenpflicht
eingeschränkt
Saisonregel
unklar
Letzter Check
2026-10-28

Vor Ort prüfen

Baderegeln, Leinenpflicht und Zugangspunkte können sich ändern. Prüfe bitte Beschilderung, Saisonregeln und offizielle Hinweise am Ort.

Unsere Angaben sind redaktionelle Information und keine Rechtsberatung.

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Quelle

Wäldchen in weiten Teilen wieder zugänglich – Stadt Oppenheim (01.08.2026)

Quellentyp: offizielle Seite der Gemeinde · Zuverlässigkeit: high

Mit der Neuregelung sind auch der Leinpfad am Rheinufer und auch der Hundestrand wieder öffentlich zugänglich.
Quelle öffnen
das Land regelt es nicht

Landesrecht in Rheinland-Pfalz

Das Landeshundegesetz betrifft nur gefährliche Hunde. Alles zu Badestellen steht in den Gefahrenabwehrverordnungen der Gemeinden.

Rechtslage in Rheinland-Pfalz
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