Rechtslage · Hamburg

Hunde am Badesee in Hamburg

Hamburg verbietet Hunde am Wasser nicht, aber Badeplätze und Strandflächen sind Grünanlagen: kurze Leine auf den Wegen, Liegewiese tabu — ganzjährig.

eingeschränkt durch Landesrecht

Kurzantwort

Regelt das Land es?
Landesrecht schränkt ein, verbietet aber nicht
Norm
Grün- und Erholungsanlagenrecht; allgemeine Anleinpflicht § 8 Hamburgisches Hundegesetz
Zeitfenster
ganzjährig
Leinenpflicht
In ganz Hamburg gilt eine allgemeine Anleinpflicht außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen umzäunten Grundstücks und der Hundeauslaufzonen. Wer eine Gehorsamsprüfung bestanden hat, kann sich davon befreien lassen — die besonderen Anleinpflichten und Mitnahmeverbote gelten aber weiter.
Was die Gemeinde darf
Stadtstaat; die Bezirksämter weisen Hundeauslaufzonen und freilauffähige Flächen innerhalb der Grünanlagen aus.
Unsere Prüfung
am amtlichen Text oder an amtlicher Auskunft geprüft

Vor Ort gilt das Schild

Eine Regel muss ausgeschildert sein, um zu gelten. Wenn die Beschilderung am See etwas anderes sagt als diese Seite, gilt das Schild — und wir freuen uns über einen Hinweis.

Unsere Angaben sind redaktionelle Information und keine Rechtsberatung.

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Die Rechtslage im Einzelnen

Hamburg löst das Thema nicht über ein Badeverbot, sondern über das Grünanlagenrecht — und kommt damit auf ein ähnliches Ergebnis. Zu den Grün- und Erholungsanlagen zählen neben Parks und Wanderwegen ausdrücklich auch Spiel- und Badeplätze sowie Strandflächen.

In diesen Anlagen gilt für alle Hunde, unabhängig von einer Gehorsamsprüfung: auf den Wegen kurze Leine, und Rasenflächen, Wiesenflächen und Blumengärten sind für Hunde gesperrt. An einem Badeplatz ist die Wiese aber genau der Bereich, auf dem man liegt. Praktisch heißt das: hinlaufen ja, an der Leine, aber die Liegewiese ist nichts für den Hund.

Dazu kommt die allgemeine Anleinpflicht aus § 8 des Hamburgischen Hundegesetzes, die im gesamten Stadtgebiet außerhalb der Hundeauslaufzonen gilt. Die Bezirksämter haben in Grün- und Erholungsanlagen einzelne Wege und Rasenflächen ausgewiesen, auf denen gehorsamsgeprüfte Hunde frei laufen dürfen.

Ein Saisonfenster gibt es nicht — anders als in Berlin gilt die Einschränkung das ganze Jahr.

Fundstellen

Stand: Wir prüfen die Angaben regelmäßig und immer dann, wenn wir von einer Gesetzesänderung erfahren.

Häufige Fragen zu Hamburg

Sind Hunde an Hamburger Badestellen erlaubt?

Ein ausdrückliches Badeverbot für Hunde gibt es nicht. Badeplätze und Strandflächen gelten aber als Grün- und Erholungsanlagen: auf den Wegen kurze Leine, Rasen- und Wiesenflächen sind gesperrt.

Gilt in Hamburg überall Leinenpflicht?

Ja, außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen umzäunten Grundstücks und der Hundeauslaufzonen. Mit bestandener Gehorsamsprüfung ist eine Befreiung möglich.

Badestellen in Hamburg im Verzeichnis

H🐕
geprüftHamburg

Badestelle für Hunde im Wasserpark Dove-Elbe (Hamburg-Bergedorf)

Ausgewiesene Badestelle für Pferde und Hunde im Wasserpark Dove-Elbe zwischen Moorfleeter Deich und Dove-Elbe in den Vier- und Marschlanden. Im Park gibt es eine Hundeauslaufzone; außerhalb davon müssen Hunde an die Leine. An Hamburgs offiziellen Badestellen dürfen Hunde dagegen nicht baden.

Hund erlaubt
ja
Hund im Wasser
ja
Quelle
amtliche Quelle
H🐕
geprüftHamburg

Falkensteiner Ufer an der Elbe (Hamburg-Blankenese)

Am Falkensteiner Ufer zwischen Blankenese und Rissen dürfen Hunde ohne Leine am Elbstrand toben – die Strandflächen sind amtliche Hundeauslaufzone. Die Elbe ist aber kein Badegewässer: Die Stadt warnt vor Strömungen, einer unsichtbaren Steilkante unter Wasser und starker Trübung.

Hund erlaubt
eingeschränkt
Hund im Wasser
eingeschränkt
Quelle
Tourismus-/offizielle Quelle

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