Rechtslage · Berlin
Hunde am Badesee in Berlin
Berlin verbietet Hunde an öffentlichen Badestellen — aber nur in der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September, und nicht auf dem Uferweg.
Kurzantwort
- Regelt das Land es?
- Landesgesetz verbietet Hunde an Badestellen
- Norm
- § 15 Hundegesetz Berlin (HundeG Bln) — Mitnahmeverbot
- Zeitfenster
- 15. Mai bis 15. September
- Leinenpflicht
- Außerhalb der Badestelle, etwa auf dem Uferweg, gilt Leinenpflicht statt Verbot. In Landschaftsschutzgebieten wie dem Grunewald kommen eigene Anordnungen hinzu.
- Was die Gemeinde darf
- Berlin ist Stadtstaat; die Bezirke können über Grünanlagen- und Landschaftsschutzrecht zusätzliche Anordnungen treffen, etwa Leinenzwang in Schutzgebieten.
- Unsere Prüfung
- am amtlichen Text oder an amtlicher Auskunft geprüft
Vor Ort gilt das Schild
Eine Regel muss ausgeschildert sein, um zu gelten. Wenn die Beschilderung am See etwas anderes sagt als diese Seite, gilt das Schild — und wir freuen uns über einen Hinweis.
Unsere Angaben sind redaktionelle Information und keine Rechtsberatung.
Korrektur meldenDie Rechtslage im Einzelnen
Berlin ist eines von nur drei Ländern, die Hunde an Badestellen im Landesrecht selbst verbieten. § 15 des Berliner Hundegesetzes enthält ein Mitnahmeverbot: Hunde dürfen nicht auf Kinderspielplätze, nicht auf gekennzeichnete Liegewiesen und nicht in Badeanstalten oder an öffentliche Badestellen. Ausgewiesene Hundebadestellen sind ausdrücklich ausgenommen. Für Assistenzhunde gilt das Verbot ebenfalls nicht.
Entscheidend ist aber, was das Verwaltungsgericht Berlin daraus gemacht hat. Mit Urteil vom 7. Dezember 2017 (Az. VG 23 K 495.15) hat es entschieden, dass dieses Verbot nicht das ganze Jahr über gilt. Weil es typische Nutzungskonflikte zwischen Hunden und Badenden vermeiden soll, greift es nur während der Badesaison — das Gericht nennt den Zeitraum vom 15. Mai bis 15. September. Außerhalb dieser Monate ist ein Hundeverbot an der Badestelle nicht zu rechtfertigen.
Das Gericht hat zweitens den Ort eingegrenzt. Eine öffentliche Badestelle ist der für die Allgemeinheit zugängliche Uferbereich, der dem Baden und den damit üblicherweise verbundenen Freizeitzwecken dient. Ein Uferweg an einem Badegewässer ist deshalb nicht als Ganzes Badestelle — dort darf der Hund geführt werden, allerdings an der Leine.
Praktisch bedeutet das für Berliner Seen: im Sommer gilt an der eigentlichen Badestelle ein Verbot, im Winterhalbjahr nicht, und der Weg am Wasser ist beides nicht — sondern Leinenzone.
Fundstellen
- FAQ zum Hundegesetz der Senatsverwaltung
- Urteil VG Berlin vom 07.12.2017, Az. VG 23 K 495.15 (Zusammenfassung)
Stand: Wir prüfen die Angaben regelmäßig und immer dann, wenn wir von einer Gesetzesänderung erfahren.
Häufige Fragen zu Berlin
Sind Hunde an Berliner Badestellen erlaubt?
In der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September nicht. § 15 des Berliner Hundegesetzes verbietet die Mitnahme an öffentliche Badestellen. Ausgewiesene Hundebadestellen sind ausgenommen.
Gilt das Berliner Hundeverbot am See auch im Winter?
Nein. Das Verwaltungsgericht Berlin hat 2017 entschieden, dass das Verbot nur in der Badesaison gilt, weil es Konflikte zwischen Hunden und Badenden vermeiden soll.
Darf ich mit dem Hund am Ufer spazieren gehen?
Ja. Ein Uferweg ist nicht als Ganzes Badestelle. Dort gilt statt des Verbots eine Leinenpflicht.
Badestellen in Berlin im Verzeichnis
Hundebadestelle am Grunewaldsee (Berlin)
Gekennzeichnete Hundebadestelle am nordwestlichen Ufer des Grunewaldsees, mitten im Hundeauslaufgebiet Grunewald. Dort müssen Hunde nicht angeleint sein, wenn sie abrufbar sind. An allen anderen öffentlichen Badestellen in Berlin dürfen Hunde nicht mit.
- Hund erlaubt
- ja
- Hund im Wasser
- ja
- Quelle
- amtliche Quelle
Hundekehlesee (Berlin-Grunewald)
Kleiner See im Ortsteil Grunewald, kein ausgewiesener Badesee für Menschen – laut Berliner Tourismusportal eher eine Badegelegenheit für Hunde. Das Westufer gehört zum offiziellen Hundeauslaufgebiet Grunewald; die Ostseite ist größtenteils privat. S-Bahnhof Grunewald etwa 700 m, Bus Hagenplatz etwa 500 m.
- Hund erlaubt
- ja
- Hund im Wasser
- ja
- Quelle
- Tourismus-/offizielle Quelle
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