Bayern
Erholungsgelände Oberndorf am Wörthsee: Hunde nur außerhalb der Badesaison
Erholungsgelände Oberndorf am Wörthsee. Vom 15. Mai bis 15. September dürfen Hunde nicht ins Erholungsgebiet – auch nicht an der Leine; der Sicherheitsdienst kontrolliert. Außerhalb dieser Zeit gilt das Verbot des Landratsamts nicht.
Kurzantwort
- Hunde erlaubt?
- eingeschränkt
- Hund darf ins Wasser?
- eingeschränkt
- Offizieller Hundestrand?
- nein
- Leinenpflicht
- unklar
- Saisonregel
- saisonale Einschränkungen
- Letzter Check
- 2026-10-30
Vor Ort prüfen
Baderegeln, Leinenpflicht und Zugangspunkte können sich ändern. Prüfe bitte Beschilderung, Saisonregeln und offizielle Hinweise am Ort.
Unsere Angaben sind redaktionelle Information und keine Rechtsberatung.
In Google Maps öffnenQuelle
Keine Hunde während der Badesaison – Landratsamt Starnberg
Quellentyp: amtliche Rechtsverordnung · Zuverlässigkeit: high
Das Landratsamt Starnberg macht darauf aufmerksam, dass das Mitnehmen von Hunden in den Erholungsgebieten während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September nicht erlaubt ist.Quelle öffnen
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