Schleswig-Holstein
Hundestrand Strande: 540 Meter an der Ostsee
Ja — Strande hat einen ausgewiesenen Hundestrand von 540 Metern, östlich des Hafens und des Strandkorbabschnitts. Von April bis Oktober dürfen Hunde bei regem Badebetrieb nur dort laufen, und auf dem Weg dorthin an der Leine.
Kurzantwort
- Hund darf ins Wasser?
- Ja, am Hundestrand
- Offizieller Hundestrand?
- Ja, 540 Meter
- Lage
- Östlich von Hafen und Strandkörben
- Leine
- Auf dem Hinweg ja
- Badesaison
- 1. Juni bis 15. September
- Letzter Quellencheck
- 16.10.2026
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Baderegeln, Leinenpflicht und Zugangspunkte können sich ändern. Prüfe bitte Beschilderung, Saisonregeln und offizielle Hinweise am Ort.
Unsere Angaben sind redaktionelle Information und keine Rechtsberatung.
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Hundestrand Strande mit Hund: Das gilt aktuell
Die Gemeinde Strande weist in ihrer Strandsatzung einen Hundestrand von 540 Metern aus: den abgabefreien Badestrand Abschnitt D mit 160 Metern und den anschließenden Freistrand Abschnitt E mit 380 Metern. Er liegt östlich des Hafens und des abgabepflichtigen Strandabschnitts mit Strandkorbvermietung. Vom 1. April bis 31. Oktober dürfen Hunde bei regem Badebetrieb nicht außerhalb dieser Abschnitte mitgeführt oder frei laufen gelassen werden.
Quellen geprüft am 16. Oktober 2026. Verbindlich bleiben die aktuelle Beschilderung und die Hinweise des Betreibers vor Ort.
Wo liegt der Hundestrand in Strande?
Die Gemeinde teilt ihren Meeresstrand in Abschnitte von A bis G. Zwei davon bilden zusammen den Hundestrand: der abgabefreie Badestrand mit 160 Metern und der daran anschließende Freistrand mit 380 Metern, zusammen also 540 Meter.
Er liegt östlich des Hafens und des abgabepflichtigen Strandabschnitts mit Strandkorbvermietung, in Richtung der Gemeindegrenze zu Schwedeneck. Welcher Abschnitt welcher ist, markiert die Gemeinde während der Badesaison mit Schildern. Halte dich daran und nicht an eine Karte — die Beschilderung ist das, was gilt.
Welche Regeln gelten für Hunde?
Die Satzung regelt den Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober, und zwar ausdrücklich für Zeiten mit regem Badebetrieb:
- Außerhalb der freigegebenen Abschnitte dürfen Hunde weder mitgeführt noch frei laufen gelassen werden.
- Auf dem Weg zum Hundestrand muss der Hund an der Leine geführt werden, auf dem kürzesten Weg und, wenn es nicht anders geht, entlang der Wasserlinie.
- Hinterlassenschaften sind vom Strand zu entfernen.
- Beim Führen des Hundes darf die freilebende Tierwelt nicht gestört werden; es gelten die Bestimmungen des Artenschutzes.
Darf der Hund am Hundestrand frei laufen?
Die Satzung verbietet das Freilaufen ausdrücklich nur außerhalb der freigegebenen Abschnitte. Für den Hundestrand selbst enthält sie kein Freilaufverbot.
Das ist allerdings keine Zusage. Die Vorschrift zum Artenschutz gilt weiter, die Beschilderung vor Ort kann enger sein, und bei Brutzeiten an der Küste gelten zusätzliche Schutzregeln. Wir geben hier wieder, was in der Satzung steht — mehr nicht.
Was gilt außerhalb der Saison?
Die Badesaison ist in Strande der 1. Juni bis 15. September. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kann diesen Zeitraum einschränken.
Die Hunderegeln der Satzung hängen dagegen an zwei anderen Bedingungen: am Zeitraum 1. April bis 31. Oktober und daran, dass reger Badebetrieb herrscht. Außerhalb dieses Zeitraums greift die Einschränkung nicht.
Warum es an der Ostsee einen Hundestrand geben darf
Ein Hundestrand ist in Schleswig-Holstein eine Sondernutzung. Die Verwaltungsvorschrift zum Hundegesetz erlaubt der örtlichen Ordnungsbehörde, sie mit Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde an Badestränden mit regem Badebetrieb zuzulassen.
An Stränden von Binnengewässern ist diese Ausnahme ausdrücklich nicht möglich. Deshalb liegen die Hundestrände in Schleswig-Holstein an der Küste und nicht an den Seen. Mehr dazu steht bei uns unter Rechtslage.
Offizielle Quellen
Strandsatzung der Gemeinde Strande vom 18. März 2021
Amtliche Satzung der Gemeinde
Belegt: Länge und Lage des Hundestrands aus Abschnitt D und E, Einschränkung vom 1. April bis 31. Oktober, Leine auf dem Weg zum Hundestrand, Kotentfernung, Badesaison, Ordnungswidrigkeiten
Offizielle Quelle öffnenVerwaltungsvorschrift zum Hundegesetz des Landes Schleswig-Holstein vom 9. Dezember 2021
Verwaltungsvorschrift des Landes, Ziffer 3.3 (Textfassung bei umwelt-online)
Belegt: Hundestrand als Sondernutzung an Badestränden mit Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde, und dass diese Ausnahme an Binnengewässern nicht möglich ist
Offizielle Quelle öffnenHäufige Fragen zum Hundestrand Strande
- Gibt es in Strande einen Hundestrand?
- Ja. Die Strandsatzung der Gemeinde weist einen Hundestrand von 540 Metern aus, gebildet aus dem abgabefreien Badestrand mit 160 Metern und dem anschließenden Freistrand mit 380 Metern.
- Wo genau liegt der Hundestrand?
- Östlich des Hafens und des abgabepflichtigen Strandabschnitts mit Strandkorbvermietung, in Richtung der Gemeindegrenze zu Schwedeneck. Die Abschnitte sind während der Badesaison ausgeschildert.
- Muss mein Hund an die Leine?
- Auf dem Weg zum Hundestrand ja — laut Satzung auf dem kürzesten Weg und, wenn es nicht anders möglich ist, entlang der Wasserlinie. Für den Hundestrand selbst enthält die Satzung kein Freilaufverbot.
- Darf der Hund an die übrigen Strandabschnitte?
- Vom 1. April bis 31. Oktober nicht, wenn reger Badebetrieb herrscht. Dann dürfen Hunde außerhalb der freigegebenen Abschnitte weder mitgeführt noch frei laufen gelassen werden.
- Kostet der Hundestrand Strandabgabe?
- Nein. Die beiden Abschnitte, die den Hundestrand bilden, sind laut Satzung ein abgabefreier Badestrand und ein Freistrand. Die Strandabgabe fällt am Abschnitt mit Strandkorbvermietung an.
- Wann ist in Strande Badesaison?
- Vom 1. Juni bis 15. September. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kann diesen Zeitraum einschränken.
- Was passiert bei einem Verstoß?
- Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verbote der Satzung verstößt, handelt ordnungswidrig. Die Ahndung richtet sich nach den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes.
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