Bayern
Erholungsgelände Ambach am Starnberger See: Hunde nur außerhalb der Badesaison
Auf dem 37 Hektar großen Erholungsgelände Ambach am Ostufer des Starnberger Sees sind Hunde während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September nicht erlaubt; außerhalb dieser Zeit gilt Leinenpflicht. Der Kreistag hat die Regel in der neuen Benutzungssatzung beibehalten.
Kurzantwort
- Hunde erlaubt?
- eingeschränkt
- Hund darf ins Wasser?
- eingeschränkt
- Offizieller Hundestrand?
- nein
- Leinenpflicht
- ja
- Saisonregel
- saisonale Einschränkungen
- Letzter Check
- 2026-10-30
Vor Ort prüfen
Baderegeln, Leinenpflicht und Zugangspunkte können sich ändern. Prüfe bitte Beschilderung, Saisonregeln und offizielle Hinweise am Ort.
Unsere Angaben sind redaktionelle Information und keine Rechtsberatung.
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Regelungen auf dem Erholungsgelände Ambach – Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen (Presseinformation 77/2026)
Quellentyp: offizielle Seite der Gemeinde · Zuverlässigkeit: high
Während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September sind Hunde nicht erlaubt, außerhalb dieser Zeit gilt eine Leinenpflicht.Quelle öffnen
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