Schleswig-Holstein
Hundestrände Schwedeneck: vier Abschnitte an der Küste
Schwedeneck weist in seiner Strandsatzung gleich vier Hundestrände aus — bei Grönwohld, Jellenbek, Surendorf und Stohl, zusammen rund 750 Meter. Von April bis Oktober dürfen Hunde bei regem Badebetrieb nur dort laufen, und auf dem Weg dorthin an der Leine.
Kurzantwort
- Hund darf ins Wasser?
- Ja, an vier Abschnitten
- Offizielle Hundestrände?
- Ja, vier, zusammen rund 750 m
- Wo
- Grönwohld, Jellenbek, Surendorf, Stohl
- Leine
- Auf dem Hinweg ja
- Badesaison
- 1. Juni bis 15. September
- Letzter Quellencheck
- 16.10.2026
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Baderegeln, Leinenpflicht und Zugangspunkte können sich ändern. Prüfe bitte Beschilderung, Saisonregeln und offizielle Hinweise am Ort.
Unsere Angaben sind redaktionelle Information und keine Rechtsberatung.
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Ob dein Hund rein darf, steht auf dieser Seite. Wie der Badetag gut ausgeht, steht in diesem Heft: jede Gefahr mit ihren Warnzeichen und dem, was du dann tust.
Hundestrände Schwedeneck mit Hund: Das gilt aktuell
Die Gemeinde Schwedeneck weist in ihrer Strandsatzung vier Hundestrände aus: westlich vor dem Campingplatz Grönwohld rund 120 Meter, östlich des Wochenendhausgebietes Jellenbek rund 200 Meter, östlich vor dem Campingplatz Surendorf rund 130 Meter und in Stohl westlich des Strandzugangs rund 300 Meter. Vom 1. April bis 31. Oktober dürfen Hunde bei regem Badebetrieb nicht außerhalb dieser Abschnitte mitgeführt oder frei laufen gelassen werden; zum Hundestrand sind sie an der Leine zu führen.
Quellen geprüft am 16. Oktober 2026. Verbindlich bleiben die aktuelle Beschilderung und die Hinweise des Betreibers vor Ort.
Wo liegen die vier Hundestrände?
Die Satzung nennt sie einzeln, mit Länge und Bezugspunkt. Alle vier sind vor Ort durch Hinweisschilder ausgewiesen:
- Grönwohld: westlich vor dem Campingplatz, rund 120 Meter.
- Jellenbek: östlich des Wochenendhausgebietes, rund 200 Meter.
- Surendorf: östlich vor dem Campingplatz, rund 130 Meter — dieser Abschnitt liegt innerhalb des abgabepflichtigen Strandes.
- Stohl: westlich des Strandzugangs, rund 300 Meter.
Welche Regeln gelten für Hunde?
Die Satzung regelt den Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober, und zwar für Zeiten mit regem Badebetrieb:
- Außerhalb der freigegebenen Abschnitte dürfen Hunde weder mitgeführt noch frei laufen gelassen werden.
- Zum Hundestrand ist der Hund an der Leine zu führen, auf dem kürzesten Weg und, wenn es nicht anders geht, entlang der Wasserlinie.
- Hinterlassenschaften sind vom Strand zu entfernen.
- Beim Führen des Hundes darf die freilebende Tierwelt nicht gestört werden; es gelten die Bestimmungen des Artenschutzes.
Der Abschnitt in Surendorf: hier ist die Satzung unklar
Die rund 130 Meter östlich vor dem Campingplatz Surendorf liegen nach der Satzung innerhalb des abgabepflichtigen Strandabschnitts. Für genau diesen abgabepflichtigen Strand bestimmt dieselbe Satzung aber auch: Hunde sind dort vom 1. April bis 31. Oktober verboten.
Beides steht nebeneinander im selben Text. Die naheliegende Lesart ist, dass der ausgewiesene Hundestrand die Ausnahme von diesem Verbot bildet — die Sondernutzungen sind ausdrücklich innerhalb der Strandabschnitte ausgewiesen und beschildert. Verlass dich an dieser Stelle trotzdem nicht auf unsere Lesart, sondern auf das Schild vor Ort. Im Zweifel hilft eine Nachfrage beim Eigenbetrieb Schwedeneck Touristik.
Was gilt außerhalb der Saison?
Die Badesaison ist in Schwedeneck der 1. Juni bis 15. September. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kann diesen Zeitraum einschränken.
Die Hunderegeln hängen dagegen an zwei anderen Bedingungen: am Zeitraum 1. April bis 31. Oktober und daran, dass reger Badebetrieb herrscht. Außerhalb dieses Zeitraums greift die Einschränkung nicht.
Warum es an der Ostsee einen Hundestrand geben darf
Ein Hundestrand ist in Schleswig-Holstein eine Sondernutzung. Die Verwaltungsvorschrift zum Hundegesetz erlaubt der örtlichen Ordnungsbehörde, sie mit Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde an Badestränden mit regem Badebetrieb zuzulassen.
An Stränden von Binnengewässern ist diese Ausnahme ausdrücklich nicht möglich. Deshalb liegen die Hundestrände des Landes an der Küste. Mehr dazu steht bei uns unter Rechtslage.
Offizielle Quellen
Satzung über die Benutzung des Meeresstrandes der Gemeinde Schwedeneck vom 25. März 2021
Amtliche Satzung der Gemeinde
Belegt: Lage und Länge der vier Hundestrände, Einschränkung vom 1. April bis 31. Oktober, Hundeverbot am abgabepflichtigen Strand, Leine auf dem Weg zum Hundestrand, Kotentfernung, Badesaison, Ordnungswidrigkeiten
Offizielle Quelle öffnenVerwaltungsvorschrift zum Hundegesetz des Landes Schleswig-Holstein vom 9. Dezember 2021
Verwaltungsvorschrift des Landes, Ziffer 3.3 (Textfassung bei umwelt-online)
Belegt: Hundestrand als Sondernutzung an Badestränden mit Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde, und dass diese Ausnahme an Binnengewässern nicht möglich ist
Offizielle Quelle öffnenHäufige Fragen zu den Hundestränden in Schwedeneck
- Wie viele Hundestrände gibt es in Schwedeneck?
- Vier. Die Strandsatzung weist sie bei Grönwohld, Jellenbek, Surendorf und Stohl aus, zusammen rund 750 Meter.
- Wo genau liegen sie?
- Westlich vor dem Campingplatz Grönwohld rund 120 Meter, östlich des Wochenendhausgebietes Jellenbek rund 200 Meter, östlich vor dem Campingplatz Surendorf rund 130 Meter und in Stohl westlich des Strandzugangs rund 300 Meter. Alle vier sind beschildert.
- Muss mein Hund an die Leine?
- Auf dem Weg zum Hundestrand ja — laut Satzung auf dem kürzesten Weg und, wenn es nicht anders möglich ist, entlang der Wasserlinie. Für die Hundestrände selbst enthält die Satzung kein Freilaufverbot.
- Darf der Hund an den abgabepflichtigen Strand?
- Die Satzung verbietet Hunde dort vom 1. April bis 31. Oktober. Zugleich liegt einer der vier ausgewiesenen Hundestrände innerhalb dieses Abschnitts. Welche Fläche gemeint ist, zeigt die Beschilderung vor Ort.
- Darf der Hund an die übrigen Strandabschnitte?
- Vom 1. April bis 31. Oktober nicht, wenn reger Badebetrieb herrscht. Dann dürfen Hunde außerhalb der freigegebenen Abschnitte weder mitgeführt noch frei laufen gelassen werden.
- Wann ist in Schwedeneck Badesaison?
- Vom 1. Juni bis 15. September. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kann diesen Zeitraum einschränken.
- Was kostet der Besuch?
- Drei der vier Hundestrände liegen im Freistrand, für den die Satzung keine Abgabe vorsieht. Der Abschnitt in Surendorf liegt im abgabepflichtigen Strand. Zur Höhe einer Abgabe liegt uns keine belastbare Angabe vor.
- Was passiert bei einem Verstoß?
- Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verbote der Satzung verstößt, handelt ordnungswidrig. Die Ahndung richtet sich nach den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes.
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