Baden-Württemberg

Baggersee Fohlengarten (Neuried-Altenheim)

Die Benutzungsordnung der Gemeinde Neuried für den Baggersee Fohlengarten verbietet Hunde am See nicht – vom 1. Mai bis 30. September dürfen sie im Seeuferbereich aber nicht unangeleint laufen. Ein Hundebadeverbot enthält die Ordnung nicht.

geprüftamtliche QuelleSee-/Gebietskoordinate

Kurzantwort

Hunde erlaubt?
eingeschränkt
Hund darf ins Wasser?
eingeschränkt
Offizieller Hundestrand?
nein
Leinenpflicht
eingeschränkt
Saisonregel
saisonale Einschränkungen
Letzter Check
2026-10-30

Vor Ort prüfen

Baderegeln, Leinenpflicht und Zugangspunkte können sich ändern. Prüfe bitte Beschilderung, Saisonregeln und offizielle Hinweise am Ort.

Unsere Angaben sind redaktionelle Information und keine Rechtsberatung.

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Quelle

Benutzungsordnung Baggersee Fohlengarten – Gemeinde Neuried

Quellentyp: amtliche Rechtsverordnung · Zuverlässigkeit: high

das Laufenlassen von unangeleinten Hunden in der Zeit vom 01. Mai bis 30. September
Quelle öffnen
das Land regelt es nicht

Landesrecht in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hat keine landesweite Regel zu Hunden an Badestellen. Es kommt allein auf die Gemeinde an.

Rechtslage in Baden-Württemberg
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