Schleswig-Holstein

Hundestrand Langballig (zwischen Langballigau und Westerholz)

Ausgeschilderter Hundestrand zwischen Langballigau und Westerholz, nahe dem Campingplatz an der Promenade Richtung Westerholz.

geprüftTourismus-/offizielle QuelleSee-/Gebietskoordinate

Kurzantwort

Hunde erlaubt?
ja
Hund darf ins Wasser?
ja
Offizieller Hundestrand?
ja
Leinenpflicht
unklar
Saisonregel
unklar
Letzter Check
2026-10-29

Vor Ort prüfen

Baderegeln, Leinenpflicht und Zugangspunkte können sich ändern. Prüfe bitte Beschilderung, Saisonregeln und offizielle Hinweise am Ort.

Unsere Angaben sind redaktionelle Information und keine Rechtsberatung.

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Quelle

Urlaub mit Hund – Tourismus Flensburger Förde

Quellentyp: offizielle Tourismusquelle · Zuverlässigkeit: medium

Der Hundestrand Langballig befindet sich zwischen Langballigau und Westerholz und ist ausgeschildert.
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Verbot im Landesrecht

Landesrecht in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein verbietet Hunde an Badestellen an Oberflächengewässern per Landesgesetz — und am Meeresstrand mit regem Badebetrieb vom 1. April bis 31. Oktober.

Rechtslage in Schleswig-Holstein
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