Mecklenburg-Vorpommern
Erholungsgebiet Sydow See (Kuhlen-Wendorf)
Im Erholungsgebiet Sydow See bei Wendorf gilt Leinenzwang; im Badebereich dürfen Hunde nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen mitgeführt werden.
Kurzantwort
- Hunde erlaubt?
- eingeschränkt
- Hund darf ins Wasser?
- eingeschränkt
- Offizieller Hundestrand?
- wahrscheinlich
- Leinenpflicht
- ja
- Saisonregel
- unklar
- Letzter Check
- 2026-10-30
Vor Ort prüfen
Baderegeln, Leinenpflicht und Zugangspunkte können sich ändern. Prüfe bitte Beschilderung, Saisonregeln und offizielle Hinweise am Ort.
Unsere Angaben sind redaktionelle Information und keine Rechtsberatung.
In Google Maps öffnenQuelle
Benutzungssatzung Erholungsgebiet Sydow See – Gemeinde Kuhlen-Wendorf
Quellentyp: amtliche Rechtsverordnung · Zuverlässigkeit: high
Tiere, insbesondere Hunde, frei laufen zu lassen (Leinenzwang) sowie im Badebereich, außerhalb der ausgewiesenen Flächen, mitzuführenQuelle öffnen
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